Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. November 1970 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Zusammenfassung


380. Verordnung: Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. November 1970 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, wird vom Bundesm...

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