Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Zusammenfassung


691. Verordnung: Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl. Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlagen A 2 und B 2 des Außenhandelsgesetzes 1968 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister fü...

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