Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juli 1979, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Zusammenfassung


338. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juli 1979, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, in der Fas...

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