Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Zusammenfassung


64. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 16/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlage B 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtsch...

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