Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Zusammenfassung


243. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 851/1993, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 lautet:

(1) Bei ...

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