Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 1. Jänner 1973 über die Anwendung der Zollbestimmungen des am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits

Zusammenfassung


2. Kundmachung: Anwendung der Zollbestimmungen des in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 1. Jänner 1973 über die Anwendung der Zollbestimmungen des am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits

Auf Grund des § 22 Abs. 2 des EG-A...

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