Zusammenfassung
117. Übereinkunft zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken.
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Auszug
Übereinkunft zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken.
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt, die am 30. April 1947 in St. Gallen unterzeichnete Übereinkunft zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
welche also lautet:Übereinkunft zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken.Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind übereingekommen, den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken durch den Abschluß einer Übereinkunft neu zu regeln und halben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:Der Bundespräsident der Republik Österreich:Sektionschef Dr. J. STANGELBERGER des Bundesministeriums für Finanzen,der Bundesrat der Schweizer...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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