Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. November 1959 über den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 5. Juli 1890, betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife, sowie des Änderungsprotokolles hiezu vom 16. Dezember 1949.

Zusammenfassung


241. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens, betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife, sowie des Änderungsprotokolles hiezu.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. November 1959 über den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 5. Juli 1890, betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife, sowie des Änderungsprotokolles hiezu vom 16. Dezember 1949.

Nach einer Mitteilung der Belgischen Regierung haben außer d...

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