KONVENTION ÜBER DAS ZOLLTARIFSCHEMA FÜR DIE EINREIHUNG DER WAREN IN DIE ZOLLTARIFE

Zusammenfassung


103. Konvention über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife samt Berichtigungsprotokoll.

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Auszug


KONVENTION ÜBER DAS ZOLLTARIFSCHEMA FÜR DIE EINREIHUNG DER WAREN IN DIE ZOLLTARIFE

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt hiemit, der „Konvention über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife", abgeschlossen am 15. Dezember 1950

in Brüssel, sowie dem Berichtigungsprotokoll hiezu, ausgefertigt am 1. Juli 1955 in Brüssel, welche also lauten:

(Übersetzung)

In dem Wunsche, den internationalen Handel zu erleichtern,

unter Feststellung der Tatsache, daß mit fortschreitendem Wegfall der mengenmäßigen Beschränkungen die Zolltarife eine immer stärkere Bedeutung im internationalen Handel erlangen,

in dem Wunsche, die internationalen Zolltarifverhandlungen zu vereinfachen und den Vergleich der Außenhandelsstatistiken,

soweit diese auf dem Zolltarifschema beruhen, zu erleichtern,

in der Überzeugung, daß die Annahme eines gemeinsamen Rahmens für die Einreihung der Waren in die Zolltarife einen bedeutsamen Schritt zur Erleichterung dieser Ziele darstellt,

unter Berücksichtigung der in Brüssel von der Studiengruppe für die Europäische Zoll-U...

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