Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz)

Bundesgesetzblatt Nr. 128/2005, 18. November 2005Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Zoonosengesetz

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Auszug


Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz)

128. Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz) Der Nationalrat hat beschlossen:

Gegenstand und Geltungsbereich

§ 1. (1) Dieses Gesetz soll die ordnungsgemäße Überwachung von Zoonosen, Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen und die epidemiologische Abklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen sicherstellen, um die Erfassung der zur Bewertung der diesbezüglichen Entwicklungstendenzen und Quellen erforderlichen Informationen zu ermöglichen.

(2) Dieses Gesetz regelt1.die Organisation der Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern,2.die Überwachung diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen,3.die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und4.den Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger.

(3) Meldepflichten, Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen hinsichtlich Zoonosen und Zoonoseerregern sowie lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche auf Grund bestehender Bundesgesetze werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

Begriffsbestimmungen

§ 2. (1) Sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten für dieses Gesetz die Begriffsbestimmungen der Ver...

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