Zusammenfassung
495. Bundesgesetz: Umweltinformationsgesetz ? UIG
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Auszug
Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz ? UIG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Ziel des Gesetzes§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt, insbesondere durch Regelung des freien Zuganges zu den bei den Organen der Verwaltung vorhandenen Umweltdaten und durch Veröffentlichung von Umweltdaten.Umweltdaten§ 2. Umweltdaten sind auf Datenträgern festgehaltene Informationen über 1.  den  Zustand  der Gewässer,  der Luft,  des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume sowie seine Veränderungen oder die Lärmbelastung;2.  Vorhaben oder Tätigkeiten, die Gefahren für den Menschen hervorrufen oder hervorrufen können oder die Umwelt beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, insbesondere durch Emissionen,   Einbringung   oder   Freisetzung von Chemikalien, Abfällen, gefährlichen Organismen oder Energie einschließlich ionisierender Strahlen in die Umwelt oder durch Lärm;3.  umweltbeeinträchtigende Eigenschaften, Mengen   und   Auswirkungen   von   Chemikalien, Abfällen,  gefährlichen   Organismen,  freigesetzter   En...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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