Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Stylist) (Friseure- und Perückenmacher-Verordnung)

Zusammenfassung


47. Verordnung: Friseure- und Perückenmacher-Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Stylist) (Friseure- und Perückenmacher-Verordnung)

  

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGB...

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