VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3, Ziffern 3 a), 21 a), 23 a) und 25 a)

Zusammenfassung


848. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3, Ziffern 3a), 21a), 23a) und 25a)

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3, Ziffern 3 a), 21 a), 23 a) und 25 a)

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2473 Abs. 3...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen