Zusammenfassung
848. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3, Ziffern 3a), 21a), 23a) und 25a)
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Auszug
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3, Ziffern 3 a), 21 a), 23 a) und 25 a)
(Übersetzung)
(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2473 Abs. 3...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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