Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können

Bundesgesetzblatt, 28 Juli 2004 (Nr. 87/2004)

Kundmachung (K) - BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können

87. Kundmachung des Bundeskanzlers betr...

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