ÜBEREINKOMMEN ZUR VERMINDERUNG DER STAATENLOSIGKEIT

Zusammenfassung


538. Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit samt Erklärungen der Republik Österreich

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


ÜBEREINKOMMEN ZUR VERMINDERUNG DER STAATENLOSIGKEIT

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Übereinkommens sowie die Erklärungen der Republik

Österreich zu Art. 8 Abs. 3 lit. a Punkte i und ii des Übereinkommens werden genehmigt:

2. Das Übereinkommen samt Erklärungen der Republik Österreich ist im Sinne des Art. 50

Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

(Übersetzung)

DIE VERTRAGSSTAATEN IN ÜBEREINSTIMMUNG mit der am 4. Dezember 1954

von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Resolution 896 (IX)

und IN DER ERWÄGUNG, daß

es wünschenswert ist, die Staatenlosigkeit durch ein internationales Abkommen zu vermindern,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

(1) Jeder Vertragsstaat verleiht einer in seinem Hoheitsgebiet geborenen Person, die sonst staatenlos wäre, seine Staatsangehörigkeit.

Diese Staatsangehörigkeit wird verliehen a) bei der Geburt kraft Gesetzes oder b) auf Grund eines vom Betroffenen oder in seinem Namen nach der vom innerstaatlichen Recht vorgeschriebenen Weise bei der zuständigen Be-

hörde eingebrachten Antrages.

Vorbehaltlich des Absatzes 2 darf der Antrag nicht a...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen