ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT ZUM SCHUTZ UND ZUR VERTRÄGLICHEN NUTZUNG DER DONAU (DONAUSCHUTZÜBEREINKOMMEN)

Zusammenfassung


139. Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) samt Anlagen und Erklärung

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT ZUM SCHUTZ UND ZUR VERTRÄGLICHEN NUTZUNG DER DONAU (DONAUSCHUTZÜBEREINKOMMEN)

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen und Erklärung wird genehmigt und 2. dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

INHALT Inhaltsverzeichnis Präambel Teil I Allgemeine Bestimmungen Artikel   1: Begriffsbestimmungen Artikel   2: Ziele und Grundsätze der Zusammenarbeit Artikel   3: Geltungsbereich Artikel   4: Formen der Zusammenarbeit Teil II Multilaterale Zusammenarbeit Artikel   5: Vermeidung, Überwachung und Verringerung grenzüberschreitender Auswirkungen Artikel   6: Besondere Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen Artikel   7: Emissionsbegrenzungen; Gewässergüteziele und -kriterien Artikel   8: Emissionserhebungen, Aktionsprogramme und Fortschrittsberichte Artikel   9: Untersuchungs- und Überwachungsprogramme Artikel 10: Berichtspflichten Artikel 11: Konsultationen Artikel 12: Informationsaustausch Artikel 13: Schutz übermittelter Informationen Artikel 14: Information der Öffentlichkeit Artikel 15: Forschung und Entwicklung Artikel 16: Meldeeinrichtungen, Warn- und Alarmsysteme; Notfalleinsatzpläne Artikel 17: Gegenseitige Hilfeleistung Teil III Internationale Kommission Artikel 18: Einrichtung, Aufgaben und Zuständigkeit Artikel 19: Übergangsbestimmungen betreffend die Bukarester Deklaration Teil IV Verfahrens- und Schlußbestimmungen Artikel 20: Gültigkeit der Anlagen Artikel 21: Bestehende und ergänzende Übereinkommen Artikel 22: Konferenz der Vertragsparteien Artikel 23: Änderungen des Übereinkommens Artikel 24: Beilegung von Streitigkeiten Artikel 25: Unterzeichnung Artikel 26: Ratifikation, Annahme oder Genehmigung Artikel 27: Inkrafttreten Artikel 28: Beitritt, Mitwirkung Artikel 29: Rücktritt Artikel 30: Funktionen des Depositars Artikel 31: Authentische Texte, Depositar Anlage I:

   Teil 1: Stand der Technik

   Teil 2: Beste Umweltpraxis Anlage II: Industrielle Branchen und gefährliche Stoffe

   Teil 1: Liste von industriellen Branchen und Betrieben

   Teil 2: Leitliste von gefährlichen Stoffen und Stoffgruppen Anlage III: Generelle Leitlinien für Gewässergüteziele und -kriterien Anlage IV: Statut der Internationalen Kommission für den Schutz der Donau Anlage V: Schiedsverfahren Präambel Die Vertragsparteien –

geleitet von der festen Absicht, ihre wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gewässerschutzes und der Wassernutzung zu verstärken;

besorgt über das Auftreten von und über die Bedrohung durch nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und das Wohlergehen der Donaustaaten, kurz- oder langfristig, bedingt durch

Änderungen im Zustand von Gewässern im Donaubecken;

mit nachdrücklichem Hinweis auf die dringende Notwendigkeit verstärkter innerstaatlicher und internationaler Maßnahmen zur Vermeidung, Überwachung und Verringerung erheblicher nachteiliger grenzüberschreitender Auswirkungen durch die Einbringung von gefährlichen Stoffen und von Nährstoffen in die aquatische Umwelt des Einzugsgebietes der Donau, wobei auch dem Schwarzen Meer gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird;

in Würdigung der auf innerstaatliche Initiative von Donaustaaten und auf der bilateralen und multilateralen Ebene ihrer Zusammenarbeit bereits ergriffenen Maßnahmen sowie der bislang unternommenen Anstrengungen im KSZE-Prozeß, durch die Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen und durch die Europäische Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit, auf bi- und multilateraler Ebene, für die Vermeidung und Überwachung der grenzüberschreitenden Verschmutzung, zur verträglichen Wasserwirtschaft, zur rationellen Nutzung und zur Erhaltung der Wasserressourcen;

bezugnehmend insbesonder...

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