Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 15. September 1946 zur Durchführung des Gesetzes über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften vom 10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 10 (Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung).

Zusammenfassung


166. Verordnung: Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 15. September 1946 zur Durchführung des Gesetzes über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften vom 10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 10 (Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung).

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 10, über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien verordnet:

§ 1. (1) Anzumelden sind Vermögensc...

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