Zusammenfassung
50. Zusatzübereinkommen zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933 über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG.).
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Auszug
Zusatzübereinkommen vom 13. Mai 1950 zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933 über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG)
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 13. Mai 1950 in Bern unterzeichnete Zusatzübereinkommen zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933
über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG), welches also lautet:(Das Zusatzübereinkommen tritt erst nach der Ratifizierung durch die Vertragsstaaten in Kraft)Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich,Griechenland, Ungarn, Italien, Liechtenstein,Luxembur...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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