Zusatzübereinkommen vom 13. Mai 1950 zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933 über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG)

Zusammenfassung


50. Zusatzübereinkommen zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933 über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG.).

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Zusatzübereinkommen vom 13. Mai 1950 zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933 über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG)

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 13. Mai 1950 in Bern unterzeichnete Zusatzübereinkommen zum Internationalen Übereinkommen vom 23. November 1933

über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜG), welches also lautet:

(Das Zusatzübereinkommen tritt erst nach der Ratifizierung durch die Vertragsstaaten in Kraft)

Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich,

Griechenland, Ungarn, Italien, Liechtenstein,

Luxembur...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen