ZUSATZABKOMMEN zum Abkommen vom 26. September 1968 zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereiche der Sozialen Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 72/1969

Zusammenfassung


39. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereiche der Sozialen Sicherheit

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Auszug


ZUSATZABKOMMEN zum Abkommen vom 26. September 1968 zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereiche der Sozialen Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 72/1969

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein sind übereingekommen, das am 26. September 1968 geschlossene Abkommen im Bereiche der Sozialen Sicherheit — im folgenden Abkommen genannt — zu ändern und zu ergänzen, und halben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

der Bundespräsident der Republik Österreich:

Dr. Willibald P. Pahr Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein:

Dr. Walter Kieber Regierungschef.

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form ...

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