Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande, betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen Österreich und den Niederlanden.

Zusammenfassung


77. Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande, betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen Österreich und den Niederlanden.

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Auszug


Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande, betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen Österreich und den Niederlanden.

Nachdem das Zusatzabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande zum Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Niederlande vom 30. Mai 1958, betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen Österreich und den Niederlanden, welches also lautet:

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT IM HAAG Zl. 2084-A/59

Den Haag, am 13. Juni 1959.

Exzellenz!

Ich...

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