Kundmachung des Bundeskanzlers vom 20. Juli 1973 über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Zusammenfassung


412. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 20. Juli 1973 über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Nach Mitteilungen der mexikanischen Regierung ...

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