Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. November 1968 über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Zusammenfassung


403. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. November 1968 über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Nach Mitteilung der mexikanischen Regierung haben folgen...

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