ZUSATZABKOMMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit

Zusammenfassung


133. Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit

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Auszug


ZUSATZABKOMMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Ihre Majestät, die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (im folgenden „Ihre Britannische Majestät" genannt),

die gegenseitige Vereinbarungen auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit durch das am 18. Juni 1971 in ihren Namen geschlossene Abkommen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1972.

getroffen haben,

in dem Wunsche, den Umfang dieser Vereinbarungen zu ändern und auszudehnen,

sind übereingekommen, ein Zusatzabkommen zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

für die Republik Österreich:

Herrn Dr. Erich Bielka, Bundesminister für Auswärtige An...

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