Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins

Zusammenfassung


399. Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins

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Auszug


Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins

Nachdem das am 14, November 1969 in Tokio unterzeichnete Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,

welches also lautet:

(Übersetzung)

Die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer des Weltpostvereins, die zum Kongreß in Tokio zusammengetreten sind,

haben gemäß Artikel 30, § 2 der am 10. Juli 1964 in Wien beschlossenen Satzung unter dem...

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