Zusammenfassung
399. Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins
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Auszug
Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins
Nachdem das am 14, November 1969 in Tokio unterzeichnete Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,
welches also lautet:(Übersetzung)Die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer des Weltpostvereins, die zum Kongreß in Tokio zusammengetreten sind,haben gemäß Artikel 30, § 2 der am 10. Juli 1964 in Wien beschlossenen Satzung unter dem...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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