Zusammenfassung
179. Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Auszug
ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND AUSKÜNFTE ÜBER AUSLÄNDISCHES RECHT
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.(Übersetzung)Die Mitgliedstaaten des Europarates, die dieses Protokoll unterzeichnet haben,Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des EuropäischenÜbereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Kundgemacht in BGBl. Nr. 417/1971, das am 7. Juni 1968 in London zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist (in der Folge als „das Übereinkommen" bezeichnet);In der Erwägung, daß es wün...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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