ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND AUSKÜNFTE ÜBER AUSLÄNDISCHES RECHT

Zusammenfassung


179. Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

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Auszug


ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND AUSKÜNFTE ÜBER AUSLÄNDISCHES RECHT

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

Die Mitgliedstaaten des Europarates, die dieses Protokoll unterzeichnet haben,

Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Europäischen

Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Kundgemacht in BGBl. Nr. 417/1971, das am 7. Juni 1968 in London zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist (in der Folge als „das Übereinkommen" bezeichnet);

In der Erwägung, daß es wün...

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