Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. Mai 1988 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Zusammenfassung


249. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. Mai 1988 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat das Vereinigte Königreich mit 25. Feber 1988 notifiziert, daß der Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konventio...

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