Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Zusammenfassung


485. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 194/1996) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Estland 16. April 1996

Litauen 24. Mai 1996

Estland...

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