Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Zusammenfassung


61. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 485/1996) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Albanien 2. Oktober 1996

Kroatien 5. November 1997

Lettland 27. Juni 1997

die ehemalige jugoslawische

   Republik Mazedonien 10. April 1997

Moldau 12. September 1997

Russische Föderation 5. Mai 1998

Ukraine 11. September 1997

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:

...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen