ZUSATZVEREINBARUNG zur Vereinbarung vom 4. Mai 1972 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 145/1974

Zusammenfassung


350. Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit

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Auszug


ZUSATZVEREINBARUNG zur Vereinbarung vom 4. Mai 1972 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 145/1974

Auf Grund des Artikels 30 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit vom 21. Dezember 1971 Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1974 in der Fassung des Ersten Zusatzabkommens hiezu vom 16. Mai 1973 Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1974 und des Zweiten Zusatzabkommens hiezu vom 9. Oktober 1978 Kundgemach...

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