Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. Feber 1985 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen

Zusammenfassung


99. Verordnung: Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. Feber 1985 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen

Auf Grund des § 35 des Notariatstari...

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