Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. Feber 1985 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

Zusammenfassung


102. Verordnung: Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. Feber 1985 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes vom 22. M...

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