Bundesgesetz betreffend Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus

Zusammenfassung


182. Bundesgesetz: Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus

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Auszug


Bundesgesetz betreffend Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, Zuwendu...

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