Zusammenfassung
182. Bundesgesetz: Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus
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Auszug
Bundesgesetz betreffend Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, Zuwendu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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