Bundesgesetz vom 31. März 1965 über eine Amnestie aus Anlaß der zwanzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde (Amnestie 1965)

Zusammenfassung


78. Bundesgesetz: Amnestie 1965

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Auszug


Bundesgesetz vom 31. März 1965 über eine Amnestie aus Anlaß der zwanzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde (Amnestie 1965)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Strafnachsicht

§ 1. (1) Allen Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes wegen einer oder mehrerer gerichtlich strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe, zu einer Geldstrafe (Verfallsersatz-,

Wertersatzstrafe) oder zu einer Freiheits-

und einer Geldstraf...

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