Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Juni 1985 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 59 a Eisbacher Straße und der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt

Zusammenfassung


280. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 59 a Eisbacher Straße und der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Juni 1985 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 59 a Eisbacher Straße und der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßenges...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen