Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Feber 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr

Zusammenfassung


112. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Feber 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des B...

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