Zusammenfassung
719. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag
Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...
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