Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag

Bundesgesetzblatt, 19 November 1992 (Nr. 719/1992)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


719. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag

Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...

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