Resolution betreffend Änderungen der Satzung des Zwischenstaatlichen Komitees für Auswanderung samt Anlage

Zusammenfassung


133. Resolution betreffend Änderungen der Satzung des Zwischenstaatlichen Komitees für Auswanderung samt Anlage

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Auszug


Resolution betreffend Änderungen der Satzung des Zwischenstaatlichen Komitees für Auswanderung samt Anlage

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich die Annahme der mit Entschließung des Rates Nr. 724 (LV) vom 20. Mai 1987 beschlossenen Änderungen der Satzung des Zwischenstaatlichen Komitees für Auswanderung.

(Übersetzung)

ENTSCHLIESSUNG Nr. 724 (LV)

ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

(vom Rat auf seiner 364. Sitzung am 20. Mai 1987 angenommen)

DER RAT –

UNTER HINWEIS DARAUF,

daß die Satzung des Komitees am 19. Oktober 1953 angenommen wurde und am 30. November 1954 in Kraft trat,

EINGEDENK der Notwendigkeit,

die Satzung zu ändern,

damit das Komitee über einen angemessenen rechtlichen Rahmen verfügen kann, um seinen internationalen Verantwortlichkeiten gerecht zu werden,

EINGEDENK seiner Entschließung Nr. 698 (LII) vom 21. November 1985, in der er die Einsetzung einer offenen Arbeitsgruppe aus Vertretern interessierter Mitgliedsregierungen zum Zweck der Überprüfung der von der Verwaltung und von Mitgliedsregierungen vorgelegten Vorschläge zur Änderung der Satzung sowie der Erarbeitung von Empfehlungen beschloß,

SOWIE EINGEDENK seiner Entschließung Nr. 712 (LIV) vom 26. November 1986, durch die der Generald...

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