Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.

Zusammenfassung


40. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche Organisationen.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 24. Feber 1954, BGBl. Nr. 74, über die Einräumung von Privilegien und Immuni...

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