Verordnung der Bundesregierung vom 8. März 1960, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.

Zusammenfassung


79. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 8. März 1960, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 24. Feber 1954, BGBl. Nr. 74, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche Organisationen, in d...

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