Verordnung der Bundesregierung vom 2. Oktober 1962, mit der die Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, neuerlich ergänzt wird.

Zusammenfassung


301. Verordnung: Neuerliche Ergänzung der Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 2. Oktober 1962, mit der die Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, neuerlich ergänzt wird.

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 24. Feber 1954, BGBl. Nr. 74, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche Organisa...

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