BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)
- Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften; des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung ADN/M 007 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von UN 1361 KOHLE in Trockengüterschiffen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP)
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden
- Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) vom 24. Mai 1983 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 5. Juni 1991
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung von Abkommen mit Ungarn
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des ?International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)? in Wien vom 1. Juni 1993, abgeändert und verlängert am 27. März 1996, am 26. April 1996 sowie am 25. Juni 2003
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind
- Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
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