October 31, 1991
Teil I
- Bundesgesetz, mit dem das Ingenieurgesetz 1990, BGBl. Nr. 461, geändert wird
- Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz ? SPG)
- Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Übergangsbestimmungen zur Zweiten Bundes- Verfassungsnovelle und das Behörden-Überleitungsgesetz geändert werden und das Bundes- Verfassungsgesetz, womit auf dem Gebiete der allgemeinen Verwaltung Bestimmungen getroffen werden, aufgehoben wird
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr aufgehoben wird
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ausstattung gewerblicher Betriebsanlagen mit Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form geändert wird
- VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VERKEHRSMINISTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACH RN. 2010 ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON MAGNESIUM- IMPRÄGNIERTEM KOKS MIT EINEM DURCHSCHNITTLICHEN MAGNESIUMGEHALT VON 42,5%, HÖCHSTENS JEDOCH 48,0%, ALS STOFF DER KLASSE 4.3, ZIFF. 1 d)
- VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERFÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DES KÖNIGREICHES NORWEGEN GEMÄSS RN. 10 602 ADR BETREFFEND ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DER ADR-NOVELLE VOM 1.1. 1990
- Protokoll über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)