January 31, 2014
Teil II
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Teil III
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des ?International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)? in Wien vom 1. Juni 1993, abgeändert und verlängert am 27. März 1996, am 26. April 1996 sowie am 25. Juni 2003
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung von Abkommen mit Ungarn
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) vom 24. Mai 1983 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 5. Juni 1991
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) vom 24. Mai 1983 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 5. Juni 1991
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung von Abkommen mit Ungarn
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des ?International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)? in Wien vom 1. Juni 1993, abgeändert und verlängert am 27. März 1996, am 26. April 1996 sowie am 25. Juni 2003
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
- Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind
Kundmachung (K)