June 22, 2015
Teil II
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Anrechnung von Ausbildungen auf den Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik (Freizeitpädagogik ? Anrechnungsverordnung)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Bildungsanstalten geändert werden
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungserklärung und die Übermittlung von Daten an die Justiz (Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung ? GrESt SBV)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen geändert wird
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Bildungsanstalten geändert werden
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Qualifikationen, die zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen befähigen (Schulische-Freizeit-Betreuungsverordnung)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Anrechnung von Ausbildungen auf den Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik (Freizeitpädagogik ? Anrechnungsverordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Grundbuchsgebührenverordnung geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungserklärung und die Übermittlung von Daten an die Justiz (Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung ? GrESt SBV)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Qualifikationen, die zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen befähigen (Schulische-Freizeit-Betreuungsverordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Grundbuchsgebührenverordnung geändert wird
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen geändert wird
Verordnung (V)