November 17, 2025
Teil II
- Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung geändert wird
- Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an bestimmten Marktinfrastrukturen beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung – MI-EKV)
Verordnung (V)