Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll

204. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zur Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll (BGBl. Nr. 58/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 121/2009) hinterlegt:

1. Zur Konvention samt Ausführungsbestimmungen:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Angola 7. Februar 2012
Benin 17. April 2012
Palästina 22. März 2012

2. Zum Protokoll:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Benin 17. April 2012
Neuseeland 17. Oktober 2013
Palästina 22. März 2012

Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Protokoll hat Neuseeland erklärt, dass in Übereinstimmung mit dem verfassungsmäßigen Status von Tokelau und im Hinblick auf die Verpflichtung der Regierung von Neuseeland zur Schaffung der Selbstverwaltung für Tokelau durch einen Akt der Selbstbestimmung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen dieser Beitritt nicht auf Tokelau ausgedehnt werden soll, solange nicht die Regierung von Neuseeland eine diesbezügliche Erklärung beim Depositar nach eingehender Beratung mit diesem Gebiet einreicht.

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge haben die...

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