Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Lehrberufsliste geändert wird
112. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Lehrberufsliste geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 138/2014, wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 1 treten die bisherigen Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Einzelhandel und die bezughabenden Regelungen bei verwandten Lehrberufen mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.
2. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Einzelhandel? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Einzelhandel ? alle Schwerpunkte | 3 | Bankkaufmann/-frau | 1. | voll |
Betriebslogistikkaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel - Buch- und Pressegroßhandel - Verlag | 1. 1. 1. | voll voll voll | ||
Bürokaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Drogist/in | 1. | voll | ||
EDV-Kaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Einkäufer/in | 1. | voll | ||
Finanz- und Rechnungswesenassistenz | 1. | voll | ||
Finanzdienstleistungskaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Fitnessbetreuung | 1. | voll | ||
Fleischverkauf | 1. | voll | ||
Foto- und Multimediakaufmann/-frau | 1. 2. 3. | voll voll voll | ||
Großhandelskaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Hotel- und Gastgewerbeassistent/in | 1. | voll | ||
Immobilienkaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Industriekaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Medizinproduktekaufmann/-frau | 1. 2. 3. | voll voll voll | ||
Mobilitätsservice | 1. | voll | ||
Personaldienstleistung | 1. | voll | ||
Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz | 1. | voll | ||
Rechtskanzleiassistent/in | 1. | voll | ||
Reisebüroassistent/in | 1. | voll | ||
Speditionskaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Speditionslogistik | 1. | voll | ||
Sportadministration | 1. | voll | ||
Steuerassistenz | 1. | voll | ||
Versicherungskaufmann/-frau | 1. | voll | ||
Verwaltungsassistent/in | 1. | voll | ||
Waffen- und Munitionshändler/in | 1. 2. | voll voll |
3. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Bankkaufmann/-frau, Betriebslogistikkaufmann/-frau, Bürokaufmann/-frau, Einkäufer/in, Finanz- und Rechnungswesenassistenz, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Fitnessbetreuung, Fleischverkauf, Großhandelskaufmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Immobilienkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Mobilitätsservice, Personaldienstleistung, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz, Rechtskanzleiassistent/in, Reisebüroassistent/in, Speditionskaufmann/-frau, Speditionslogistik, Sportadministration, Steuerassistenz, Versicherungskaufmann/-frau und Verwaltungsassistent/in jeweils eine Anrechnung der in diesen Lehrberufen absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Einzelhandel ? alle Schwerpunkte im vollen Ausmaß des 1. Lehrjahres festgelegt.
4. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die Lehrberufe EDV-Kaufmann/-frau und Waffen- und Munitionshändler/in jeweils eine Anrechnung der in diesen Lehrberufen absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Einzelhandel ? alle Schwerpunkte im vollen Ausmaß des 1. und 2. Lehrjahres festgelegt.
5. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Buch- und Medienwirtschaft ? Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft ? Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und Medienwirtschaft ? Verlag, Drogist/in und Foto- und Multimediakaufmann/-frau jeweils eine Anrechnung der in diesen Lehrberufen absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Einzelhandel ? alle Schwerpunkte im vollen Ausmaß des 1., 2. und 3. Lehrjahres festgelegt.
6. Die Anlage 2 wird wie folgt ergänzt:
Abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf: | Ersetzte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf: |
Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel - Buch- und Pressegroßhandel - Verlag | Einzelhandel ? alle Schwerpunkte Einzelhandel ? alle Schwerpunkte Einzelhandel ? alle Schwerpunkte |
Foto- und Multimediakaufmann/-frau | Einzelhandel ? alle Schwerpunkte |
Drogist/in | Einzelhandel ? alle Schwerpunkte |
Einzelhandel ? alle Schwerpunkte | Foto- und Multimediakaufmann/-frau |
Medizinproduktekaufmann/-frau | Einzelhandel ? alle Schwerpunkte |
7. In der Anlage 1 treten die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Kartograph und die bezughabenden Regelungen bei verwandten Lehrberufen mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.
8. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Geoinformationstechnik? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Geoinformationstechnik | 3 | Bautechnische/r Zeichner/in | 1. | voll |
Druckvorstufentechnik | 1. | voll | ||
Technische/r Zeichner/in | 1. | voll | ||
Vermessungstechniker/in | 1. | voll |
9. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Bautechnische/r Zeichner/in, Druckvorstufentechnik, Technische/r Zeichner/in und Vermessungstechniker/in jeweils eine Anrechnung der in diesen Lehrberufen absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Geoinformationstechnik im vollem Ausmaß des 1. Lehrjahres festgelegt.
10. In der Anlage 1 treten die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Gold- und Silberschmied und Juwelier und die bezughabenden Regelungen bei verwandten Lehrberufen mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.
11. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in | 3,5 | Metalldesign - Schwerpunkt Gürtlerei - Schwerpunkt Gravur - Schwerpunkt Metalldrückerei | 1. 1. 1. | voll voll voll |
12. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Metalldesign ? Schwerpunkt Gürtlerei, Schwerpunkt Gravur und Schwerpunkt Metalldrückerei eine Anrechnung der in diesem Lehrberuf absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in im vollen Ausmaß des 1. Lehrjahres festgelegt.
13. In der Anlage 1 treten die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Hafner/in und Platten- und Fliesenleger/in und die bezughabenden Regelungen bei verwandten Lehrberufen mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.
14. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend die Lehrberufe ?Hafner/in?, ?Ofenbau- und Verlegetechnik? und ?Platten- und Fliesenleger/in? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Hafner/in | 3 | Keramiker/in - Schwerpunkt Gebrauchskeramik - Schwerpunkt Baukeramik - Schwerpunkt Industriekeramik | 1. 1. 1. | voll voll voll |
Ofenbau- und Verlegetechnik | 1. 2. | voll voll | ||
Platten- und Fliesenleger/in | 1. | voll | ||
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Ofenbau- und Verlegetechnik | 4 | Hafner/in | 1. 2. 3. | voll voll voll |
Keramiker/in - Schwerpunkt Gebrauchskeramik - Schwerpunkt Baukeramik - Schwerpunkt Industriekeramik | 1. 1. 1. | voll voll voll | ||
Platten- und Fliesenleger/in | 1. 2. 3. | voll voll voll | ||
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren | Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |||
Platten- und Fliesenleger/in | 3 | Hafner/in | 1. | voll |
Keramiker/in - Schwerpunkt Gebrauchskeramik - Schwerpunkt Baukeramik - Schwerpunkt Industriekeramik | 1. 1. 1. | voll voll |
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