Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in (Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung)

115. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in (Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.129/2013, wird verordnet:

Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in

§ 1. (1) Der Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in ist mit einer Lehrzeit von drei- einhalb Jahren eingerichtet.

(2) Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Gold- und Silberschmied und Juwelier oder Gold- und Silberschmiedin und Juwelierin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1. Gestalten und Ausarbeiten von eigenen Entwürfen sowie Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen,
2. Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen,
3. Bearbeiten und Umformen von Werkstoffen durch spanende und spanlose Bearbeitung,
4. Herstellen von einschlägigen lösbaren und unlösbaren Verbindungen sowie von beweglichen Verbindungen,
5. Anfertigen von Funktionsteilen wie Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen,
6. Behandeln und Veredeln von Oberflächen sowie Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmuck- steinen sowie von Perlen,
7. Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen,
8. Herstellen und Ausfertigen von Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen einschließlich der notwendigen Vor- und Abschlussarbeiten,
9. Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes ? ? ?
2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus undder Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche ? ?
3. Einführung in dieAufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1. Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.
4.2 Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.
4.3 Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.
4.4 Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderenPersonengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen
4.5 Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.
4.6 Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an denBedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen
5. Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT