Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen aufgehoben wird und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert wird

230. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen aufgehoben und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert wird

Artikel 1

Aufhebung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen

Auf Grund der § 6 Abs. 4 und § 18 Z 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2015, wird verordnet:

Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl. II Nr. 356/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 279/2008, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft.

Artikel 2

Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

Auf Grund der §§ 6 und 59 des des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2015, wird verordnet:

1. In Anlage 2 Teil II Punkt 1. entfällt der Satz ?Bei der Beschäftigung von Frauen mit Tätigkeiten, bei denen eine Einwirkung von Blei besteht, ist die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen zu beachten.?

2. Dem § 11 wird folgender Abs. 13 angefügt:

?(13) Anlage 2 Teil II Punkt 1. in der Fassung der...

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