Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung

146. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Errichtung einer Europäischen Organisation, für kernphysikalische Forschung (BGB1. Nr. 41/1960 idF BGB1. Nr. 176/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGB1. Nr. 120/1994) hinterlegt:

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